Industrielle Gemeinschaftsforschung

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Die Fördermittel der unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen e.V. (AiF) organisierten industriellen Gemeinschaftsforschung entstammen dem Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Voraussetzung für diese Förderung ist, dass die AiF-Mitgliedsvereinigungen mindestens in gleicher Höhe Eigenmittel zum Zweck der Forschungsförderung aufbringen. Die Projekte müssen anwendungsorientiert und vorwettbewerblich sein und sollen im Erfolgsfall einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbssituation insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen leisten.

Die durch die DECHEMA eingereichten IGF-Vorhaben müssen zum Profil der DECHEMA und damit auch zu ihren industriellen Mitgliedern passen. Um eine ausreichende Breite und Verankerung der Projekte der Industriellen Gemeinschaftsforschung in der DECHEMA zu gewährleisten, sollten im Projektbegleitenden Ausschuss ebenso auch Firmenmitglieder der DECHEMA vertreten sein. Voraussetzung ist, dass

  • der Projektbegleitende Ausschuss von IGF-Vorhaben der DECHEMA aus mindestens 5 KMU besteht
  • mindestens vier Firmen in den Projektbegleitenden Ausschüssen Mitglieder der DECHEMA sind. Bei Kooperationsvorhaben mit anderen Forschungsvereinigungen reduziert sich diese Zahl entsprechend dem DECHEMA-Anteil.

Eine aktuelle Liste der über 600 Mitgliedsfirmen der DECHEMA stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir laden aber auch alle interessierten Unternehmen ein, sich als Mitglied für die industrielle Gemeinschaftsforschung in der DECHEMA zu engagieren.

Unter https://www.aif.de/foerderangebote/igf-industrielle-gemeinschaftsforschung/igf-direkteinstieg.html finden Sie alle weiteren notwendigen Informationen für die Projektbeantragung, Projektbewirtschaftung und Projektabrechnung.

Den Leitfaden zur Erstellung, Einreichung und Begutachtung von Anträgen auf Förderung von Vorhaben der Industriellen Gemeinschaftsforschung finden Sie unter https://www.aif.de/fileadmin/user_upload/aif/foerderangebote/IGF/IGF-Leitfaden.pdf.

Die Berichte über abgeschlossene Arbeiten der Industriellen Gemeinschaftsforschung sollen ihren wissenschaftlich-technischen Erfolg sichtbar machen, insbesondere aber auch zu einer möglichst breiten wirtschaftlichen Nutzung der erzielten Ergebnisse beitragen.


Weitere Informationen erhalten Sie

  • bei der jeweiligen Forschungsstelle,
  • von der Abteilung Forschungsförderung der DECHEMA oder
  • von der Technischen Informationsbibliothek Hannover (sofern vorhanden, klicken Sie hierzu bitten den Link "TIB" bei der jeweiligen Projektbeschreibung an)

Die DECHEMA als Mitgliedsvereinigung der AiF ist für IGF Projekte antragsberechtigt.
Weitere Auskünfte erhalten Sie von Herrn Jörg Reiblich (Telefon/FAX: 069/7564-283/257, ).

 

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