Jochen Block-Preis der Deutschen Gesellschaft für Katalyse

Die Deutsche Gesellschaft für Katalyse vergibt einen Preis zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Katalyse.

Prämiert werden Forschungsarbeiten und Entwicklungen junger Nachwuchskräfte auf dem Gebiet der Katalyse, die noch nicht auf einen ordentlichen Lehrstuhl berufen sind und die durch grundlegende und originelle Untersuchungen das Gebiet der Katalyse in besonderer Weise befruchtet haben. Entsprechend seiner Bestimmung sollen die WissenschaftIer in der Regel nicht älter als 40 Jahre sein. Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert und von Clariant gesponsert.

Vergaberichtlinien

  1. Die Deutsche Gesellschaft für Katalyse vergibt einen Preis zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Katalyse.
  2. Der Preis wird zu Ehren des Gründungsmitglieds und ersten Vorsitzenden der DECHEMA-Fachsektion Katalyse, Prof. Dr. Dr. h.c. Jochen H. Block, verliehen. Der Preis trägt den Namen "Jochen Block-Preis der Deutschen Gesellschaft für Katalyse".
  3. Der Preis besteht aus
    a) einem Geldbetrag in Höhe von € 3.000 und
    b) einer Urkunde, in der der Lenkungskreis der Deutschen Gesellschaft für Katalyse die ausgezeichnete Arbeit würdigt.
  4. Der Preis wird in unregelmäßigen Abständen verliehen. Über die Termine der Ausschreibungen entscheidet der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Katalyse.
  5. Prämiert werden:
    Forschungsarbeiten und Entwicklungen junger Nachwuchskräfte auf dem Gebiet der Katalyse, die noch nicht auf einen ordentlichen Lehrstuhl berufen sind und die durch grundlegende und originelle Untersuchungen das Gebiet der Katalyse in besonderer Weise befruchtet haben. Entsprechend seiner Bestimmung sollen die WissenschaftIer in der Regel nicht älter als 40 Jahre sein. Außerdem wird erwartet, daß der Preisträger in Zusammenarbeit mit einer geeigneten Redaktion einen Aufsatz über das prämierte Arbeitsgebiet veröffentlicht.
  6. Die Ausschreibung wird in geeigneter Weise allen an der Katalyseforschung Interessierten zur Kenntnis gebracht. Das Vorschlagsrecht ist nicht eingeschränkt. Selbstnominierung ist nicht möglich. Alle Vorschläge sind mit Begründung und beruflichem Werdegang des Vorgeschlagenen einzureichen.
  7. Über die Preisvergabe entscheidet der Lenkungskreis der Deutschen Gesellschaft für Katalyse aufgrund eines Vorschlags eines Sachverständigenkreises, welcher vom Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Katalyse einberufen wird.
  8. Die Preisverleihung erfolgt anläßlich des Jahrestreffens Deutscher Katalytiker.

Preisträger seit 1997


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