Vergaberichtlinien Jochen Block-Preis

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  1. Die Deutsche Gesellschaft für Katalyse vergibt einen Preis zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Katalyse.
  2. Der Preis wird zu Ehren des Gründungsmitglieds und ersten Vorsitzenden der DECHEMA-Fachsektion Katalyse, Prof. Dr. Dr. h.c. Jochen H. Block, verliehen. Der Preis trägt den Namen "Jochen Block-Preis der Deutschen Gesellschaft für Katalyse".
  3. Der Preis besteht aus
    a) einem Geldbetrag in Höhe von € 3.000 und
    b) einer Urkunde, in der der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Katalyse die ausgezeichnete Arbeit würdigt.
  4. Der Preis wird in unregelmäßigen Abständen verliehen. Über die Termine der Ausschreibungen entscheidet der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Katalyse.
  5. Prämiert werden:
    Forschungsarbeiten und Entwicklungen von Nachwuchskräften auf dem Gebiet der Katalyse. Dabei werden Arbeiten jüngerer Wissenschaftler:innen im frühen Stadium der Karriere, die z.B. noch keine unbefristete Professorenstelle oder eine entsprechende Stelle in Industrie oder Forschungseinrichtungen innehaben, besonders berücksichtigt. Als wichtige Gesichtspunkte für die Beurteilung gelten Eigenständigkeit, Originalität sowie wissenschaftlicher und technischer Fortschritt. 
  6. Die Ausschreibung wird in geeigneter Weise allen an der Katalyseforschung Interessierten zur Kenntnis gebracht. Das Vorschlagsrecht ist nicht eingeschränkt. Selbstnominierung ist nicht möglich. Alle Vorschläge sind mit Begründung und beruflichem Werdegang des Vorgeschlagenen einzureichen.
  7. Über die Preisvergabe entscheidet der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Katalyse aufgrund eines Vorschlags eines Sachverständigenkreises, welcher vom Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Katalyse einberufen wird.
  8. Die Preisverleihung erfolgt anlässlich des Jahrestreffens Deutscher Katalytiker.
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