Die Fördermittel der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) entstammen dem Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Antragsberechtigt sind rund 100 branchenspezifische Forschungsvereinigungen, zu denen die DECHEMA gehört. Die Projekte müssen anwendungsorientiert und vorwettbewerblich sein und sollen im Erfolgsfall einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbssituation insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen leisten. Sie werden jeweils von einer oder mehreren Forschungseinrichtungen durchgeführt.
Die durch die DECHEMA eingereichten IGF-Vorhaben müssen zum Profil der DECHEMA und damit auch zu ihren industriellen Mitgliedern passen. Um eine ausreichende Breite und Verankerung der Projekte der Industriellen Gemeinschaftsforschung in der DECHEMA zu gewährleisten, sollten im Projektbegleitenden Ausschuss ebenso auch Firmenmitglieder der DECHEMA vertreten sein. Voraussetzung ist, dass
Eine aktuelle Liste der über 600 Mitgliedsfirmen der DECHEMA stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir laden aber auch alle interessierten Unternehmen ein, sich als Mitglied für die industrielle Gemeinschaftsforschung in der DECHEMA zu engagieren.
Unter https://portal.industrielle-gemeinschaftsforschung.de/ finden Sie die IGF-Leitlinien mit allen notwendigen Informationen zur Erstellung, Einreichung und Begutachtung von Anträgen und zur Abwicklung laufender Vorhaben.
Die Berichte über abgeschlossene Arbeiten der Industriellen Gemeinschaftsforschung sollen ihren wissenschaftlich-technischen Erfolg sichtbar machen, insbesondere aber auch zu einer möglichst breiten wirtschaftlichen Nutzung der erzielten Ergebnisse beitragen.
Weitere Informationen erhalten Sie
Die DECHEMA als autorisierte Forschungsvereinigung ist für IGF-Projekte antragsberechtigt.
Weitere Auskünfte erhalten Sie von Herrn Jörg Reiblich (Telefon: 069/7564-283, ).