Die Fördermittel der unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen e.V. (AiF) organisierten industriellen Gemeinschaftsforschung entstammen dem Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Voraussetzung für diese Förderung ist, dass die AiF-Mitgliedsvereinigungen mindestens in gleicher Höhe Eigenmittel zum Zweck der Forschungsförderung aufbringen. Die Projekte müssen anwendungsorientiert und vorwettbewerblich sein und sollen im Erfolgsfall einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbssituation insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen leisten.
Die durch die DECHEMA eingereichten IGF-Vorhaben müssen zum Profil der DECHEMA und damit auch zu ihren industriellen Mitgliedern passen. Um eine ausreichende Breite und Verankerung der Projekte der Industriellen Gemeinschaftsforschung in der DECHEMA zu gewährleisten, sollte der Projektbegleitende Ausschuss zu 75% aus Firmenmitgliedern der DECHEMA bestehen. Zwingende Voraussetzung ist, dass
Eine aktuelle Liste der über 600 Mitgliedsfirmen der DECHEMA stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir laden aber auch alle interessierten Unternehmen ein, sich als Mitglied für die industrielle Gemeinschaftsforschung in der DECHEMA zu engagieren. Eine Übersicht über die Vorteile und Konditionen einer Mitgliedschaft finden Sie hier.
Den Leitfaden zur Erstellung, Einreichung und Begutachtung von Anträgen auf Förderung von Vorhaben der Industriellen Gemeinschaftsforschung finden Sie unter
http://www.aif.de/igf/leitfaden/
Die ebenso dafür notwendigen Vordrucke und die Informationen für die elektronische Einreichung über ELANO unter
http://www.aif.de/innovationsfoerderung/industrielle-gemeinschaftsforschung/vordrucke.html
und
http://www.aif.de/innovationsfoerderung/industrielle-gemeinschaftsforschung/antragssoftware.html
Die Berichte über abgeschlossene Arbeiten der Industriellen Gemeinschaftsforschung sollen ihren wissenschaftlich-technischen Erfolg sichtbar machen, insbesondere aber auch zu einer möglichst breiten wirtschaftlichen Nutzung der erzielten Ergebnisse beitragen.
Weitere Informationen erhalten Sie
Die DECHEMA als Mitgliedsvereinigung der AiF ist für IGF Projekte antragsberechtigt.
Weitere Auskünfte erhalten Sie von Herrn Jörg Reiblich (Telefon/FAX: 069/7564-283/257, ).