Unsere Veranstaltungen werden unter Einhaltung der entsprechenden Hygiene-Vorschriften durchgeführt.
Ergänzend zum allgemeinen Sicherheits- und Hygienekonzept der Evangelischen Akademie Tutzing gelten die
Hygienemassnahmen des Veranstalters (hier DECHEMA e.V.):
Das Tragen einer FFP2-Maske ist für alle Tagungsteilnehmer des 60. Tutzing-Symposions verpflichtend, besonders an der Rezeption, am Sitzplatz im Vortragssaal, im Foyer des Vortragssaals, im Speisesaal und in den Salons.
Beim Trinken, Essen und Vortragen dürfen die Masken abgenommen werden.
Wir empfehlen Ihnen vor der Anreise einen Schnelltest zuhause oder im Testzentrum vorzunehmen. (Das Corona Schnelltestzentrum Tutzing & Starnberg erreichen Sie hier: https://www.corona-schnelltest-tutzing.de)
Es gelten die 3G-Regeln (geimpft, genesen und getestet).
Geimpft: 14 Tage nach Zweit- oder Auffrischungsimpfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff
(Biontech/Pfizer, Moderna, Astra Zeneca, J&J). Eine Bescheinigung oder ein Impfpass muss
vorgezeigt werden.
Genesen: Erkrankung muss 28 Tage zurückliegen, darf jedoch nicht länger als 6
Monate zurückliegen. Eine amtliche Bescheinigung muss vorgezeigt werden.
Getestet: Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss entweder einen negativen Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen muss der Testnachweis täglich erfolgen.