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DECHEMA-Innovationspreis

Die DECHEMA verleiht den DECHEMA-Innovationspreis. Mit dem Preis werden die Leistungen eines interdisziplinär zusammengesetzten Teams gewürdigt, das herausragende technische, ingenieur- oder naturwissenschaftliche Innovationen auf den Gebieten der DECHEMA entwickelt hat, die den internationalen Stand der Forschung und Technik deutlich erweitern. Die konkrete Umsetzung der Forschungsergebnisse in die industrielle Praxis in den Bereichen chemische Technik und Biotechnologie soll bereits erfolgt sein oder kurz bevorstehen und neue Arbeitsplätze in Deutschland und Europa schaffen.

Die Auszeichnung
Der Preis wird in der Regel alle zwei Jahre vergeben und öffentlich ausgeschrieben.

Die Preisverleihung erfolgt in einer öffentlichen Veranstaltung.

Der Preis besteht aus

  • einer Urkunde, in welcher die Auszeichnung vom Vorsitzenden des DECHEMA-Vorstands unter Angabe der ausgezeichneten Arbeit bestätigt wird,
  • einem Pokal,
  • der Einladung zu einem Plenarvortrag auf einer von der DECHEMA organisierten Veranstaltung

Das Bewerbungsverfahren

Für den DECHEMA-Innovationspreis können sich Unternehmen mit Hauptsitz in Europa bewerben, die gemeinsam mit mindestens einem anderen Unternehmen oder einer Forschungseinrichtung innovative, umsetzbare Lösungen in und für die chemische, Biotech-, Pharma- oder verwandte Branchen der Prozessindustrie entwickelt und mindestens in die Pilotphase gebracht haben. In der Darstellung der Leistungen wird insbesondere die gemeinsame interdisziplinäre Teamleistung der beteiligten Partner gewürdigt. Die Bewerbung erfolgt durch eine schriftliche Darstellung der Innovation im vorgegebenen Bewerbungsformular, die an den DECHEMA-Vorsitzenden zu richten ist und Aussagen zu folgenden Punkten macht:

  • Wertschöpfungspotential
  • Technologie
  • Entwicklungsstatus
  • IP/ Know-How
  • Skalierbarkeit
  • Zusammenarbeit

Bitte bewerben Sie sich kostenfrei über unser

 Bewerbungsformular

 Die Einreichungsfrist endet am 31. Januar 2026

 

Die Auswahl des Preisträgerteams

Die Entscheidung über die Preisvergabe trifft der DECHEMA-Vorstand auf der Basis einer Empfehlung einer von ihm eingesetzten Jury.

Der DECHEMA-Vorstand behält sich vor, die Verleihung auszusetzen, falls kein geeignetes Team identifiziert wurde.

Die Entscheidung über die verliehene Auszeichnung ist endgültig. Eine Berufung dagegen ist nicht möglich.


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