Zusammensetzung des DECHEMA-Koordinierungskreises
Der Koordinierungskreis der DECHEMA-Gremien setzt sich zusammen aus
- zwei vom DECHEMA-Vorstand nominierten Verteter:innen
- einem/r Vetreter:in jeder Fachsektion
- sechs Vertreter:innen, die durch die Mitglieder des DECHEMA e.V. gewählt werden.
Alle im Berufsleben stehenden DECHEMA-Mitglieder können für die Wahl in den Koordinierungskreis zu kandidieren. Die Mitarbeit im Koordinierungskreis bietet Ihnen die Gelegenheit, sich aktiv an der Gestaltung der DECHEMA-Aktivitäten zu beteiligen. Dabei kommt dem Koordinierungskreis insofern eine besondere Rolle zu, als er disziplin- und fachübergreifend agiert und ein besonderes Augenmerk auf Initiativen legt, die alle Gremien der DECHEMA betreffen.
Koordinierungskreis 2024
vom DECHEMA-Vorstand nominiert:
- Prof. Dr. Thomas Hirth, Präsidium des KIT - Vizepräsident für Transfer und Internationales
- Prof. Dr. Andreas Liese, Head of the Institute of Technical Biocatalysis, Hamburg University of Technology
von den DECHEMA-Mitgliedern gewählt:
- Prof. Dr. Roland Ulber, Lehrgebiet Bioverfahrenstechnik, RPTU Kaiserslautern-Landau
- Dr. Holger Bengs, Geschäftsführung BCNP Consultants GmbH, Frankfurt am Main
- Dr. Burkhard J. Feigel, Geschäftsführer BdelloRob GmbH, Stuttgart
- Dr. Florian Huber, Head of New Technologies & Incubation, hte GmbH, Heidelberg
Aufgaben des Koordinierungskreises
Der Koordinierungskreis koordiniert die Aktivitäten der Fachsektionen. Dazu gehört zum Beispiel
- der Informationsaustausch über die Fachsektionen hinweg
- die Identifikation gemeinsamer Themen
- das Monitoring der Fachsektions-Aktivitäten
Der Koordinierungskreis gibt eigene Impulse oder greift Impulse z.B. aus dem DECHEMA-Vorstand auf und diskutiert sie mit den Fachsektionen. Er koordiniert übergreifende Initiativen, z.B. zur Nachwuchsgewinnung und entwickelt die Themen der Gremien strategisch weiter.Der Koordinierungskreis kommt in der Regel zweimal jährlich zusammen, davon einmal online und einmal in Präsenz.
Wahlen
Die Wahlperiode der gewählten Vertreter:innen beträgt 3 Jahre; eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des DECHEMA e.V.