Mit der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 versucht das Europäische Parlament ein einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen zu etablieren. In der aktuellen Stellungnahme äußert sich der DECHEMA-Arbeitsausschuss Lebensmittelbiotechnologie sehr kritisch zu diesem Vorstoß.
Veröffentlicht: Juni 2010
Download als PDF-Datei