ProcessNet-Jahrestagung und 33. DECHEMA-Jahrestagung der Biotechnologen 2018

Presseakkreditierung

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Anrede

Redaktionsanschrift

Privatanschrift (für freie Journalisten)

Post bitte an:

Als gemeinnütziger Verein ist die DECHEMA daran interessiert, dass Journalisten einer breiteren Öffentlichkeit über Veranstaltungen und aktuelle wissenschaftliche Themen berichten. Journalisten, die die Voraussetzungen erfüllen, können deshalb ihre Akkreditierung zur Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen beantragen.

Die Akkreditierung als Pressevertreter erfolgt ausschließlich zum Zweck der journalistischen Berichterstattung. Als Grundlage werden folgende Nachweise akzeptiert:

  • Gültiger Presseausweis eines anerkannten in- oder ausländischen Journalistenverbandes oder Fachjournalistenverbandes
  • Vorlage von themenbezogenen Namensartikeln (nicht älter als sechs Monate)
  • Vorlage eines Impressums einer themenbezogenen Zeitschrift, in dem der Antragsteller als Redakteur, ständiger redaktioneller Mitarbeiter oder Autor genannt ist (nicht älter als sechs Monate)
  • Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion
  • Vorlage eines entsprechenden Beleges für den Bereich Schülerzeitungen

Die DECHEMA behält sich die Prüfung dieser Nachweise vor. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.

Bitte beachten Sie, dass Bild- und Tonaufnahmen einer gesonderten Genehmigung bedürfen.

Spezielle Interessengebiete:

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