Mitarbeiter aus | Mitglied2) | Nichtmitglied |
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Industrie | 455,00 | 470,00 |
Hochschule/Behörde | 215,00 | 230,00 |
Doktoranden (Nachweispflichtig) | 100,00 | 115,00 |
Studierende mit Beitragseinrichung3) (nur Vortragende oder als Erstautor auf einem Poster genannte Autoren - Immatrikulation nachweispflichtig) |
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1) USt. wird nicht erhoben gemäß § 4.22 UStG, Teilnahmegebühr enthält ggf. Business Package, dessen MwSt ausgewiesen wird.
2) Persönliche DECHEMA-Mitglieder, GVC/VDI-Mitglieder, EFC/EFCE-Pass-Inhaber
3) Nur bei Erstanmeldung, spätere Änderung nicht möglich!
Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Teilnehmerliste, die Kurzfassungen als Download, die Posterparty am 25.03.2020, das Mittagessen am 26.03.2020 sowie die Verpflegung während der Kaffeepausen.
Es gelten die Tagungs-AGB der DECHEMA. Bei den nachfolgenden Informationen handelt es sich um Auszüge und Ergänzungen zu den Tagungs-AGB.
Nach Bearbeitung Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per und eine Rechnung (mit Zahlungsvermerk) per Post innerhalb von 14 Tagen. Die Anmeldung zur Tagung ist vorbehaltlich der Raumkapazität bis zu Tagungsbeginn möglich.
Redaktionsschluss für die Aufnahme in die Teilnehmerliste ist der 26. Februar 2020.
Die Zahlung der Teilnahmegebühren erfolgt per Kreditkarte (Master-Card, Visa, Amex oder Diners) oder Lastschrift.
Stornierungen werden nur in schriftlicher Form (Fax, Post oder E-Mail) akzeptiert. Bei Fernbleiben oder bei Abbruch der Teilnahme ist der volle Betrag zu entrichten. Details zu den Stornofristen- und Gebühren finden Sie in den Tagungs-AGB.