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Die Rechte und Pflichten von Nachwuchsführungskräften an Hochschulen sind häufig sehr unklar geregelt. Die Ansprüche an die Wissenschaftler sind hoch, der Grad ihrer Selbständigkeit wird aber weitgehend durch die jeweiligen Vorgesetzten bestimmt. Das Zukunftsforum der DECHEMA-Fachgemeinschaft Biotechnologie hat in einer Stellungnahme Leitlinien formuliert, um die Verantwortung und Rahmenbedingungen der Arbeit von Nachwuchsführungskräften besser zu regeln.
So breit wie die Vielfalt der Karrierewege an deutschen Universitäten bis zur unbefristeten Professur gefächert ist, so unterschiedlich sind die faktischen und formalen Rechte und Pflichten der Nachwuchsführungskräfte. Je nach Einrichtung und Position variieren Prüfungsrechte, Ausstattung, Lehrverpflichtungen und wissenschaftliche Selbstständigkeit. Das DECHEMA-Zukunftsforum Biotechnologie, das aus Nachwuchsführungskräften der Biotechnologie und Bioingenieurwissenschaften besteht, sieht deshalb erheblichen Diskussionsbedarf: Welche Rechte und Pflichten hat eine Nachwuchsführungskraft? Welche Freiräume und welche Unterstützung benötigt sie, um sich wissenschaftlich und persönlich weiter zu entwickeln? In einer Stellungnahme hat das Zukunftsforum die Situation analysiert und Leitlinien abgeleitet, die als verbindliche Mindeststandards gelten sollten. Dazu gehören Regelungen für das Prüfungs- und Weisungsrecht, die Budgethoheit über Projektmittel sowie klare Regeln für die Entfristung und ein familienfreundlicheres Arbeitsumfeld.
Die Stellungnahme steht zum Download unter dechema.de/Zukunftsforum_NFK.html zur Verfügung.
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