Mitarbeiter aus |
Mitglieder** |
Nichtmitglieder |
Hochschule/Behörde |
EUR 380 | EUR 395 |
Industrie |
EUR 640 | EUR 655 |
*) USt. wird nicht erhoben gemäß § 4.22 UStG
**) Persönliche DECHEMA-Mitglieder, GVC/VDI-Mitglieder, EFC/EFCE-Pass-Inhaber
Die Teilnahmegebühr schließt die Tagungsunterlagen und die Teilnehmerliste ein.
Da der Hörsaal der Evangelischen Akademie Tutzing nur 100 Personen aufnehmen kann, muss die Teilnehmerzahl begrenzt werden. Entscheidend ist im Allgemeinen das Datum der Anmeldung. Die DECHEMA e.V. behält sich jedoch vor, bei sehr großem Interesse die Teilnehmer je Firma/Institut zu begrenzen.
Hier kommen Sie zu:
Es gelten die Tagungs-AGB der DECHEMA. Bei den nachfolgenden Informationen handelt es sich um Auszüge und Ergänzungen zu den Tagungs-AGB.
Sie erhalten Sie eine Bestätigung per Email und eine Rechnung (mit Zahlungsvermerk) per Post innerhalb von 14 Tagen. Die Anmeldung zur Tagung ist vorbehaltlich der Raumkapazität bis zu Tagungsbeginn möglich. Die Tagungsunterlagen werden bei Beginn des Symposions in Tutzing ausgegeben.
Redaktionsschluss für die Aufnahme in die Teilnehmerliste ist der 12. März 2018.
Die Zahlung der Teilnahmegebühren erfolgt per Kreditkarte (Master-Card, Visa, Amex oder Diners) oder Lastschrift.
Stornierungen werden nur in schriftlicher Form (Fax, Post oder E-Mail) akzeptiert. Bis zum 05. März 2018 wird je nach Buchung für die Teilnahmegebühr eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30 sowie für eine Stornierung der Unterkunft und Verpflegung zusätzlich EUR 30 berechnet. Danach werden 80% der Teilnehmergebühr und 100% der Unterkunft- und Verpflegungskosten in Rechnung gestellt.
Bei Fernbleiben oder bei Abbruch der Teilnahme ist der volle Betrag zu entrichten.